DATENSCHUTZ

Der Datenschutz ist ein relativ neues Rechtsgebiet in der Türkei. Seit dem Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes Nr. 6698 in der Türkei am 7. April 2016 wurden Anstrengungen unternommen, um die Richtlinien von Unternehmen an die Anforderungen des neuen Gesetzes in diesem Bereich anzupassen. Wir bieten unseren Kunden Rechtshilfe bei der Anpassung ihrer Geschäftspraktiken an die gesetzlich vorgeschriebenen administrativen und rechtlichen Anforderungen. Wir sind auch mit den rechtlichen Verfahren bei Beschwerden vor der türkischen Datenschutzbehörde bestens vertraut. Aufgrund unserer umfassenden juristischen Kenntnisse und unseres Hintergrunds im EU-Recht beraten wir unsere in der EU ansässigen oder tätigen Mandanten in Fragen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).